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Campingplätze empfehlen sich:
Campingplatz Name | Region | Ort | ECC-Nr |
---|---|---|---|
Panorama-Camping Stadtblick | Salzburg | Salzburg-Nord - Rauchenbichl | 0513b |
Camping Wieshof | Salzburg | St. Johann/Pongau | 0461a |
Seecamping Primus | Salzburg | St. Gilgen-Abersee - Schwand | 0521c |
Camping Nova | Vorarlberg | Gaschurn | |
Gasthof-Camping Stumpfer | Niederösterreich | Schönbühel | 0714 |
Camping Maltschacher Seewirt | Kärnten | Feldkirchen/Maltschacher See | 1371a |
Donaupark-Camping Klosterneuburg | Niederösterreich | Klosterneuburg | 0740 |
Camping & Pension Grimmingsicht | Steiermark | Bad Mitterndorf | 1574 |
Camping Paradise Garden | Niederösterreich | Kaumberg | 0727 |
Camping Ötztal Längenfeld | Tirol | Längenfeld | 0263a |
Österreich (A) / Facts:
- Fläche: 84000 km²
- Campingplätze: ca. 500
- Einwohnerzahl: 8,8 Millionen
- Landessprache: Deutsch
- Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent
- Telefonvorwahl aus dem Ausland: 0043 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernummer
- Mobiltelefon: Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Polizei: 112
- Notruf: 112
- Grenzübertritt Personen: Pass / Personalausweis.
- Grenzübertritt Haustiere: EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung (21 Tage bis 12 Monate alt), Mikrochip zur Identitätskennzeichnung.
- Grenzübertritt Kraftfahrzeuge: Führerschein. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Internationale Grüne Versicherungskarte.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Pkw Straße: 100 km/h. Pkw Autobahn: 130 km/h. Caravan Straße: 70 – 100 km/h. Caravan Autobahn: 80 – 100 km/h. Wohnmobil bis 3,5 t: siehe Pkw. Wohnmobil über 3,5 t: Straße: 70 km/h, Autobahn: 80 km/h.
- Besondere Verkehrsbestimmungen: Promillegrenze: 0,5 ‰. Warnwestenpflicht. 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. 80 m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden. Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist verboten, wenn nicht mindestens 2 Fahrstreifen frei bleiben. Durchgehende gelbe Linien bedeuten Halte- und Parkverbot, unterbrochene gelbe Linien ein Parkverbot. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
- Straßengebühren: Es besteht Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t bzw. Motorräder benötigen eine Vignette, wahlweise gültig für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr. Eine eigene Vignette für Caravans ist nicht erforderlich. Ab November 2017 sind auch digitale Vignetten erhältlich, die nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden sind. Weitere Informationen: www.asfinag.at Wohnmobile über 3,5 t: Elektronische Maut. Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer, der Anzahl der Achsen sowie der Schadstoffklasse, Abrechnung über eine am Fahrzeug befestigte „Go-Box“. Weitere Informationen: www.go-maut.at
- Zusätzlich gebührenpflichtig sind folgende Straßen: Arlberg-Schnellstraße
Bosrucktunnel
Brennerautobahn
Felbertauerntunnel
Gerlitzen
Gerlos-Alpenstraße
Gleinalmtunnel
Großglockner-Hochalpenstraße
Karawankentunnel
Malta-Hochalmstraße
Nockalmstraße
Silvretta Hochalpenstraße
Tauernautobahn
Tauern-Bahntunnel
Timmelsjochstraße
Villacher Alpenstraße - Wichtig für den Camper: Einmaliges Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (für ca. 10 Stunden) auf Straßen, Parkplätzen oder Raststätten erlaubt (Ausnahmen: Tirol, Wien, Landschaftsschutzgebiete).
- Sommerferien-Termine 2020: Wien, Niederösterreich, Burgenland: 04.07. – 06.09. Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark: 11.07. – 13.09.
- Rauchverbot in Restaurants und allen öffentlichen Räumen.
- Automobil-Club: ÖAMTC: Baumgasse 129, A-1030 Wien www.oeamtc.at
- Touristik: Austria-Info: urlaub@austria.info www.austria.info/de
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